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Rückgabe im Auto-Abo: Was als normale Abnutzung gilt

Am Ende eines Auto-Abos geben Sie das Fahrzeug zurück, und der Anbieter prüft seinen Zustand. Ob dabei Kosten entstehen, hängt vor allem an einer Frage: Ist ein Kratzer eine normale Gebrauchsspur oder ein Schaden? Dieser Ratgeber erklärt, wie die Rückgabe abläuft, wo die Grenze zwischen Abnutzung und Schaden verläuft, wie Sie sich vorbereiten und was Sie tun können, wenn Sie mit der Abrechnung nicht einverstanden sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Normale Gebrauchsspuren zahlen Sie nicht. Bei Mietverträgen ist das gesetzlich geregelt (§ 538 BGB), FINN, Stellantis & You, SIXT+ und eFlat sagen es auch in ihren Bedingungen.
  • Was als Gebrauchsspur gilt, legt jeder Anbieter in eigenen Leitfäden oder Beispiellisten fest. Lesen Sie diese vor der Rückgabe.
  • Grundlage der Abrechnung sind das Rückgabeprotokoll und oft ein Gutachten von Sachverständigen.
  • Fotos, ein sauberes Auto und vollständiges Zubehör schützen Sie vor unnötigen Forderungen.
  • Im Streitfall widersprechen Sie schriftlich und lassen sich bei Bedarf beraten, etwa bei einer Verbraucherzentrale.

So läuft die Rückgabe ab

Der Ablauf ist bei den meisten Anbietern ähnlich: Sie vereinbaren einen Termin, übergeben das Auto, der Zustand wird in einem Rückgabeprotokoll festgehalten, und am Ende erhalten Sie eine Endabrechnung. Die Unterschiede liegen im Detail.

Rückgabeprotokoll

Bei SIXT+ wird das Fahrzeug an der Station gemeinsam mit Ihnen geprüft, mit dem Übergabeprotokoll abgeglichen und mit Fotos dokumentiert. Sixt bittet Sie, innerhalb der Öffnungszeiten zu kommen und mindestens 30 Minuten einzuplanen. Werfen Sie den Schlüssel außerhalb der Öffnungszeiten ein, findet die Begutachtung ohne Sie statt.

Auch Stellantis & You verpflichtet Sie laut Vermietbedingungen, das Fahrzeug gemeinsam mit einem Mitarbeiter zu besichtigen und das Rückgabeprotokoll zu unterschreiben. Geben Sie das Auto außerhalb der Öffnungszeiten zurück, wird in Ihrer Abwesenheit ein Gutachten oder Zustandsbericht erstellt, dessen Kosten Ihnen berechnet werden.

Gutachten durch Sachverständige

Bei FINN hat das Protokoll bei der Übergabe vor allem eine Schutzfunktion: Es hält den Ist-Zustand fest, damit Ihnen keine Transportschäden auf dem Weg zum Gutachter berechnet werden. Die verbindliche Bewertung übernehmen danach unabhängige Sachverständige, zum Beispiel von TÜV, DEKRA, GKK oder der Hüsges Gruppe, anhand eines Leitfadens zur Zustandsbewertung. Zustandsbericht und Endabrechnung kommen in der Regel drei bis vier Wochen nach der Rückgabe per E-Mail. Bei eFlat erstellt ein unabhängiger Gutachter, etwa von DEKRA oder GTÜ, ein Zustandsgutachten.

Gebrauchsspur oder Schaden: Wo die Grenze verläuft

Viele Auto-Abos sind rechtlich Mietverträge; FINN, nextmove und Stellantis & You bezeichnen ihre Verträge ausdrücklich so. Für Mietverträge gilt § 538 BGB: Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hat der Mieter nicht zu vertreten. FINN schreibt das auch in seine AGB: Die übliche Abnutzung hat der Kunde nicht zu vertreten.

Wo genau die Grenze liegt, ist trotzdem Auslegungssache. Der ADAC weist für das Leasing darauf hin, dass es für normale oder übermäßige Abnutzung keine objektiven Kriterien gibt und auch Sachverständige unterschiedlicher Meinung sein können. Deshalb lohnt der Blick in die Beispiele, die Anbieter selbst veröffentlichen. Die folgende Tabelle fasst die Angaben von SIXT+ und FINN zusammen.

Gilt als normale GebrauchsspurGilt als Schaden
Kleinere Steinschläge ohne Rostbildung (SIXT+), kleine Steinschläge (FINN)Risse oder übermäßig viele Steinschläge in der Windschutzscheibe (SIXT+)
Leichte Kratzer (FINN), kleine Spuren durch Waschstraßen (FINN)Kratzer im Lack, Dellen oder Schrammen in der Karosserie (SIXT+)
Normale Abnutzung von Reifenprofil oder Bremsen (SIXT+)Schrammen an Felgen oder Flanken, Risse an Reifen (SIXT+)
Leichte Abreibungen an Sitzpolstern oder Innenraumverkleidungen (SIXT+)Brandlöcher, starke Verschmutzungen oder Risse im Innenraum (SIXT+)
Übliche Abnutzungen durch den Alltag (FINN)Technische Defekte durch unsachgemäße Nutzung (SIXT+)

Die Begriffe überschneiden sich: Ein leichter Kratzer kann bei FINN noch als Gebrauchsspur gelten, während SIXT+ Kratzer im Lack als Schaden aufführt. Maßgeblich sind der Leitfaden Ihres Anbieters und Ihr Vertrag.

Was Sie für einen Schaden zahlen

Auch die Berechnung unterscheidet sich. FINN stellt keine Reparaturkosten in Rechnung, sondern den Minderwert, also den Wertverlust durch den Schaden, unabhängig davon, ob und wie repariert wird. Bei SIXT+ tragen Sie je festgestelltem Schaden die Kosten bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung. Stellantis & You erstellt für Schäden im Innenraum und an Reifen oder Felgen, die nicht auf einen Unfall zurückgehen, eine Reparaturkostenkalkulation.

Ein wichtiger Punkt betrifft die Selbstbeteiligung: Bei FINN greift sie nur, wenn ein Schaden zeitnah nach dem Ereignis gemeldet wurde. FINN prüft bei der Rückgabe auch auf nicht gemeldete Kaskoschäden. Melden Sie Schäden deshalb während der Laufzeit sofort und nicht erst bei der Rückgabe. Mehr zur Versicherung lesen Sie im Ratgeber Versicherung im Auto-Abo.

Weitere Posten in der Endabrechnung

Neben Schäden können weitere Kosten anfallen. Die wichtigsten:

  • Mehrkilometer: Kilometer über Ihrem Paket werden nach dem Vertragspreis abgerechnet.
  • Fehlendes Zubehör: FINN berechnet für fehlende Teile wie Zweitschlüssel oder Ladekabel 49 € zuzüglich Materialkosten. Bei Stellantis & You kostet ein verlorenes Ladekabel pauschal 250 €.
  • Reinigung: SIXT+ behält sich bei starker Verschmutzung eine Sonderreinigung für 150 € vor. FINN berechnet bei starker Verschmutzung ab 99 € und, weil die Autos Nichtraucher-Fahrzeuge sind, nach Rauchen eine Pauschale von 299 €.
  • Verspätete Rückgabe: Bei SIXT+ wird neben einer weiteren Monatsrate eine Extragebühr fällig.

Was Sie vor der Rückgabe tun

Mit etwas Vorbereitung vermeiden Sie die meisten Streitpunkte. Die folgenden Schritte stützen sich auf die Hinweise von FINN, SIXT+, Stellantis & You und dem ADAC:

  • Leitfaden lesen: Suchen Sie den Leitfaden oder die Beispielliste Ihres Anbieters heraus und vergleichen Sie den Zustand Ihres Autos damit.
  • Fotos machen: Fotografieren Sie das Auto kurz vor der Rückgabe von allen Seiten und innen, mit Datum. Halten Sie Stellen, die strittig werden könnten, besonders genau fest.
  • Übergabeprotokoll bereithalten: Schäden, die schon bei der Übernahme vermerkt waren, gehen nicht auf Ihre Rechnung.
  • Reinigen: FINN bittet um eine gründliche Reinigung innen und außen. Bei SIXT+ ist sie nicht erforderlich, das Auto sollte aber nicht übermäßig verschmutzt sein.
  • Zubehör vollständig: Legen Sie alle Schlüssel, Ladekabel, Adapter, Karten und Unterlagen bereit.
  • Laden: FINN verlangt bei E-Autos mindestens 50 % Ladestand.
  • Daten löschen: Stellantis & You verlangt, dass Sie gespeicherte Daten im Infotainment vor der Rückgabe löschen, etwa durch Zurücksetzen auf Werkseinstellung.
  • Persönlich erscheinen: Kommen Sie zur gemeinsamen Besichtigung und nehmen Sie, wenn möglich, eine zweite Person als Zeugen mit.
  • Protokoll prüfen: Lesen Sie das Rückgabeprotokoll in Ruhe, bevor Sie unterschreiben. Der ADAC warnt, dass Sie mit der Unterschrift Mängel anerkennen können.

Wann und wo Sie zurückgeben, hängt vom Anbieter ab. Was beim Vertragsende sonst zu beachten ist, lesen Sie im Ratgeber Ende eines Auto-Abos.

Wenn Sie mit der Abrechnung nicht einverstanden sind

Halten Sie eine Position für falsch, reagieren Sie schriftlich und begründet. Bei FINN reichen Sie einen Widerspruch über das Kontaktformular ein; der Einzug der Endabrechnung wird dann laut FINN pausiert, bis der Fall geklärt ist. Bei SIXT+ kontaktiert Sie die Schadenabteilung per E-Mail und bittet um eine Stellungnahme, die Sie per Post, Fax oder E-Mail einreichen können.

Unabhängiges Gutachten

Erwarten Sie Streit, können Sie das Auto vor der Rückgabe von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen. Der ADAC empfiehlt das beim Leasing und rät, im Vertrag nachzulesen, ob ein eigener Sachverständiger zulässig ist. Beim Leasing bestimmt laut ADAC meist der Leasinggeber den Gutachter, und auch FINN und eFlat beauftragen die Sachverständigen selbst. Ein eigenes Gutachten kostet Geld, gibt Ihnen aber eine belastbare Grundlage für einen Widerspruch. Bei Pauschalen erlauben die Bedingungen von FINN und Stellantis & You ausdrücklich den Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Beratung und Schlichtung

Bei Zweifeln rät die Verbraucherzentrale, sich beraten zu lassen, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt. Ob ein Anbieter an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt, muss er nach § 36 VSBG auf seiner Webseite und mit seinen AGB angeben, sofern er mehr als zehn Personen beschäftigt. Stellantis & You etwa erklärt, nicht teilzunehmen.

Für Mietverträge sieht § 548 BGB zudem eine kurze Frist vor: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe. Ob und wie das auf Ihren Vertrag anwendbar ist, sollte eine Beratung im Einzelfall klären.

Häufige Fragen

Muss das Auto vor der Rückgabe gewaschen werden?

Das regelt jeder Anbieter selbst. FINN bittet um eine gründliche Reinigung innen und außen. SIXT+ verlangt keine Reinigung, berechnet bei starker Verschmutzung aber eine Sonderreinigung. Ein sauberes Auto erleichtert in jedem Fall die Begutachtung, weil Kratzer unter Schmutz nicht sichtbar sind.

Wer bestimmt den Gutachter?

In der Regel der Anbieter. FINN setzt unabhängige Sachverständige ein, bei eFlat erstellt ein Gutachter etwa von DEKRA oder GTÜ das Zustandsgutachten. Ein eigenes Gutachten können Sie zusätzlich beauftragen.

Ist ein kleiner Steinschlag ein Schaden?

Meist nicht. SIXT+ zählt kleinere Steinschläge ohne Rostbildung zu den üblichen Gebrauchsspuren, FINN kleine Steinschläge ebenso. Risse oder übermäßig viele Steinschläge in der Windschutzscheibe gelten bei SIXT+ dagegen als Schaden.

Wann kommt die Endabrechnung?

Bei FINN in der Regel drei bis vier Wochen nach der Rückgabe. Eine Kaution wird mit der Endabrechnung verrechnet; liegt diese bei 0 €, erhalten Sie die Kaution vollständig zurück.

Fazit

Normale Abnutzung müssen Sie bei der Rückgabe nicht bezahlen, Schäden darüber hinaus schon. Wo die Grenze liegt, beschreiben die Anbieter in eigenen Leitfäden, und genau dort setzt eine gute Vorbereitung an: Fotos, vollständiges Zubehör, ein sauberes Auto und ein sorgfältig geprüftes Protokoll. Melden Sie Schäden schon während der Laufzeit, und widersprechen Sie einer Abrechnung schriftlich, wenn sie Ihnen nicht plausibel erscheint. Worauf Sie schon beim Abschluss achten sollten, zeigt die Checkliste für das Auto-Abo.

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