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Laden im E-Auto-Abo: Wallbox, Ladekarte, Stromkosten

Ein E-Auto-Abo deckt viele Kosten mit einer einzigen Monatsrate ab: Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung und Reifen. Den Strom zahlen Sie dagegen fast immer selbst. Dieser Ratgeber zeigt, was die Anbieter beim Laden übernehmen, wie Sie zu Hause zu einer Wallbox kommen – auch als Mieter –, was beim öffentlichen Laden und beim Arbeitgeber gilt und wie Sie Ihre Stromkosten vorab grob berechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei keinem der Abo-Anbieter, die moovabo geprüft hat, gehört Strom zu den genannten Leistungen; FAAREN, FINN, nextmove und Stellantis & You schließen ihn ausdrücklich aus. Eine Ladekarte mit Laden inklusive gibt es nur bei der Taycan-Miete von Porsche Drive.
  • Eine Wallbox gehört nicht zum Abo. Kaufen Sie selbst eine, gehört sie Ihnen und bleibt Ihnen auch nach dem Abo.
  • Mieter und Wohnungseigentümer haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Lademöglichkeit, sofern sie zumutbar beziehungsweise angemessen ist (§ 554 BGB, § 20 Abs. 2 WEG).
  • Jede Wallbox ist dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen; liegt die Leistung aller Ladeeinrichtungen einer Anlage über 12 Kilovoltampere, braucht es zusätzlich seine Zustimmung.
  • An öffentlichen Ladepunkten können Sie in aller Regel ohne Vertrag laden; der Preis muss vor dem Laden erkennbar sein.
  • Ihre Stromkosten schätzen Sie mit einer einfachen Formel: Verbrauch je 100 km × gefahrene Kilometer ÷ 100 × Strompreis je kWh.

Was das Abo beim Laden abdeckt – und was nicht

Die Monatsrate eines Auto-Abos umfasst je nach Anbieter Versicherung, Kfz-Steuer, Zulassung, Wartung und Reifen. Energie gehört nicht dazu. FAAREN wirbt mit „Alles inklusive bis auf Sprit oder Strom“, Stellantis & You mit „Alles drin außer Tanken“, und auch FINN weist darauf hin, dass Tanken oder Laden nicht im Preis enthalten sind. Die Übersicht zeigt den Stand bei den Anbietern im Anbieter-Vergleich von moovabo (Stand Oktober 2026).

AnbieterStrom im Preis?Was der Anbieter angibt
eFlatnicht unter den Leistungen genanntPaket mit Anmeldung, Vollkasko, Wartung, Reifen und Kfz-Steuer
FAARENnein„Alles inklusive bis auf Sprit oder Strom“
FINNneinTanken oder Laden zahlen Sie selbst
nextmoveneinFahrstrom trägt laut AGB der Mieter; eine einmalige Ladepauschale je Fahrzeugklasse deckt das Wiederaufladen bei der Rückgabe
SIXT+nicht unter den Leistungen genanntKfz-Steuer, Wartung, Haftpflicht, Bereifung, Pannenhilfe, Kilometerpaket
Stellantis & Younein„Alles drin außer Tanken“
Porsche Drive (Miete, kein Abo)ja, beim TaycanLadekarte, Laden inklusive

Porsche Drive vermietet den Taycan tageweise oder an einigen Stationen für ein bis drei Monate; ein Abo über viele Monate ist das nicht. Wer ein E-Auto im Abo längere Zeit fährt, plant die Stromkosten deshalb als eigenen Posten neben der Rate ein.

Ladekabel und Ladestand bei der Rückgabe

Klären Sie vor der Übergabe zwei Punkte, die schnell übersehen werden: ob ein Ladekabel für öffentliche Ladesäulen im Auto liegt und mit welchem Ladestand Sie das Fahrzeug zurückgeben sollen. Beides regelt der Vertrag des jeweiligen Anbieters: FINN verlangt bei E-Autos mindestens 50 % Ladestand, bei nextmove ist das Wiederaufladen mit der einmaligen Ladepauschale abgegolten. Welche Stecker es gibt und welcher zu Ihrem Auto passt, erklärt der Beitrag Steckertypen.

Laden zu Hause

Wer einen eigenen Stellplatz hat, lädt dort am bequemsten, zum Beispiel über Nacht. Für regelmäßiges Laden ist eine Wallbox die übliche Lösung; welche Ladearten es gibt und wann die Haushaltssteckdose an ihre Grenzen kommt, erklärt der Beitrag Elektroauto laden.

Wem gehört die Wallbox?

Die Wallbox ist kein Teil des Auto-Abos: Keiner der geprüften Anbieter führt sie unter seinen Leistungen. Kaufen Sie selbst eine, gehört sie Ihnen, unabhängig davon, wie lange Ihr Abo läuft. Geben Sie das Auto zurück, bleibt die Wallbox an der Wand und lädt auch das nächste Fahrzeug, sofern es denselben Anschluss nutzt.

Ziehen Sie aus einer Mietwohnung aus, dürfen Sie eine Einrichtung, mit der Sie die Mietsache versehen haben, wieder mitnehmen (§ 539 Abs. 2 BGB). Was beim Auszug mit Leitungen und Bohrlöchern geschieht, vereinbaren Sie am besten schon bei der Erlaubnis schriftlich mit dem Vermieter.

Bei kurzen Abo-Laufzeiten lohnt eine nüchterne Rechnung: Wallbox und Installation sind eine Anschaffung, die über das Abo hinausreicht. Wollen Sie auch danach elektrisch fahren, nutzen Sie die Wallbox mit dem nächsten Auto weiter. Testen Sie ein E-Auto nur wenige Monate, kann das Laden unterwegs oder beim Arbeitgeber genügen.

Ihr Recht auf eine Wallbox als Mieter

Nach § 554 Abs. 1 BGB können Mieter verlangen, dass der Vermieter ihnen bauliche Veränderungen erlaubt, die „dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge“ dienen. Der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zugemutet werden kann. Sie können sich verpflichten, dafür eine besondere Sicherheit zu leisten. Eine abweichende Vereinbarung zu Ihrem Nachteil ist unwirksam.

Für Abo-Kunden wichtig: Der Gesetzestext stellt auf das Laden ab und nennt keine Bedingung, wem das Fahrzeug gehört. Holen Sie die Erlaubnis aber ein, bevor der Elektriker kommt.

Ihr Recht auf eine Wallbox als Wohnungseigentümer

Nach § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Über die Durchführung beschließt die Eigentümergemeinschaft im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Kosten trägt der Eigentümer, der die Veränderung verlangt hat; ihm gebühren dafür auch die Nutzungen (§ 21 Abs. 1 WEG). Mehr zu Leistung, Standort und Installation lesen Sie im Beitrag Wallbox: Voraussetzungen.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor ihrer Inbetriebnahme mitzuteilen (§ 19 Abs. 2 NAV). Überschreitet die Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage, braucht die Inbetriebnahme zusätzlich seine vorherige Zustimmung; der Netzbetreiber muss sich dann innerhalb von zwei Monaten äußern. Eine Wallbox mit 11 kW ist damit in der Regel nur mitteilungspflichtig, eine mit 22 kW zustimmungspflichtig.

Seit dem 1. Januar 2024 muss der Netzbetreiber die Mitteilung auch über seine Internetseite ermöglichen (§ 19 Abs. 4 NAV). Fragen Sie den Elektrofachbetrieb, der die Wallbox anschließt, ob er die Mitteilung für Sie übernimmt.

Öffentlich laden

Spontan laden ohne Vertrag

An öffentlichen Ladepunkten muss nach Angaben der Bundesnetzagentur gewährleistet sein, dass Sie ohne dauerhafte Vertragsbindung laden können. Das gilt für Ladepunkte, die nach dem 14. Dezember 2017 installiert wurden. Man spricht vom punktuellen oder Ad-hoc-Laden.

Wie Sie bezahlen, hängt vom Alter der Säule ab. Für Ladepunkte, die seit dem 13. April 2024 in Betrieb sind, gilt Artikel 5 der europäischen Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR). Als mögliche Zahlungswege nennt die Bundesnetzagentur Kartenleser, kontaktlose Zahlung per NFC und sichere internetbasierte Zahlungsinstrumente. Alle Zahlungsvorgänge müssen ohne vorherige Registrierung möglich sein.

Preise und Ladetarife

Den Preis legt der Betreiber grundsätzlich selbst fest. Er muss ihn aber offenlegen: An Ladesäulen, die seit dem 13. April 2024 in Betrieb sind, müssen die Ad-hoc-Preise bereits vor Beginn des Ladevorgangs bekannt sein. Auch an älteren Säulen sind der Preis je Kilowattstunde und gegebenenfalls ein verbrauchsunabhängiger Grundpreis gut sichtbar anzubringen. Verlangt ein Anbieter zusätzlich leistungsabhängige oder nicht verbrauchsabhängige Preise, muss er auch diese vollständig angeben (§ 14 Abs. 3 PAngV).

Neben dem spontanen Laden gibt es Ladetarife, die Sie über eine Ladekarte oder eine App nutzen. Vergleichen Sie sie nicht nur nach dem Preis je Kilowattstunde, sondern auch danach, ob eine monatliche Grundgebühr oder eine Gebühr nach Standzeit anfällt und an welchen Säulen der Tarif gilt. Wer nur gelegentlich öffentlich lädt, kommt oft mit dem Ad-hoc-Preis aus; wer regelmäßig unterwegs lädt, rechnet einen Tarif mit seinen tatsächlichen Ladungen durch.

Laden beim Arbeitgeber

Lädt Ihr Arbeitgeber Ihr Auto an einer betrieblichen Ladestation, ist dieser Vorteil steuerfrei, wenn er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (§ 3 Nr. 46 EStG). Die Steuerbefreiung gilt für Vorteile, die vor dem 1. Januar 2031 zugewendet werden (§ 52 Abs. 4 EStG). Der Wortlaut knüpft an das Aufladen eines Elektrofahrzeugs an und nennt keine Bedingung, wem das Fahrzeug gehört. Was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren sollten, erklärt der Beitrag E-Auto beim Arbeitgeber laden.

Stromkosten grob berechnen

Mit einer einfachen Formel schätzen Sie, was das Laden im Monat kostet:

Stromkosten = Verbrauch in kWh je 100 km × gefahrene Kilometer ÷ 100 × Strompreis je kWh

Den Verbrauch finden Sie im Fahrzeugangebot als Energieverbrauch nach dem WLTP-Prüfverfahren. Stellantis & You gibt zum Beispiel für den Leapmotor T03 16,3 kWh je 100 km (kombiniert) an. Ihr tatsächlicher Verbrauch kann davon abweichen. Genauer wird die Rechnung, wenn Sie nach einigen Wochen den Wert aus dem Bordcomputer oder vom Zähler Ihrer Wallbox einsetzen. Den Strompreis entnehmen Sie Ihrem Stromvertrag (Arbeitspreis je kWh) oder der Preisangabe an der Ladesäule.

Beispielrechnung – alle Werte sind frei gewählte Annahmen, keine Marktpreise: 1.000 km im Monat, ein Verbrauch von 16,3 oder 20 kWh je 100 km und ein Strompreis von 0,30 oder 0,60 € je kWh.

Verbrauch (Annahme)Strombedarf bei 1.000 kmbei 0,30 € je kWh (Annahme)bei 0,60 € je kWh (Annahme)
16,3 kWh je 100 km163 kWh48,90 €97,80 €
20 kWh je 100 km200 kWh60,00 €120,00 €

Laden Sie teils zu Hause und teils unterwegs, rechnen Sie beide Anteile getrennt mit dem jeweiligen Preis und zählen Sie sie zusammen. Die Stromkosten kommen zur Abo-Rate hinzu; welche weiteren Posten Sie einplanen sollten, zeigt der Beitrag Kosten eines E-Auto-Abos.

Häufige Fragen

Ist Strom im E-Auto-Abo enthalten?

Bei den Abo-Anbietern, die moovabo geprüft hat, nicht. FAAREN, FINN, nextmove und Stellantis & You schließen Strom ausdrücklich aus, bei eFlat und SIXT+ steht er nicht unter den enthaltenen Leistungen. Laden inklusive gibt es nur bei der Taycan-Miete von Porsche Drive.

Dürfen Mieter eine Wallbox für ein Abo-Auto installieren lassen?

Sie haben nach § 554 BGB einen Anspruch darauf, dass Ihr Vermieter die Lademöglichkeit erlaubt, sofern sie ihm zumutbar ist. Der Gesetzestext macht dabei keinen Unterschied, wem das Auto gehört. Die Erlaubnis brauchen Sie, bevor installiert wird.

Was passiert mit der Wallbox, wenn das Abo endet?

Nichts: Eine Wallbox, die Sie selbst gekauft haben, gehört Ihnen und bleibt Ihnen. Sie können damit das nächste Elektroauto laden, sofern es denselben Anschluss nutzt.

Muss eine Wallbox angemeldet werden?

Ja. Sie ist dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Liegt die Summen-Bemessungsleistung über 12 Kilovoltampere je Anlage, braucht sie zusätzlich seine vorherige Zustimmung (§ 19 Abs. 2 NAV).

Brauchen Sie eine Ladekarte?

Nicht zwingend. An öffentlichen Ladepunkten können Sie in aller Regel ohne Vertrag laden und vor Ort bezahlen. Ein Ladetarif mit Karte oder App kann sich lohnen, wenn Sie häufig öffentlich laden; rechnen Sie ihn mit Ihren eigenen Ladungen durch.

Fazit

Im E-Auto-Abo ist fast alles in der Rate enthalten, der Strom aber nicht. Planen Sie ihn als eigenen Posten ein und rechnen Sie ihn mit Ihrem Verbrauch und Ihrem Strompreis vorab durch. Zu Hause begründen § 554 BGB und § 20 WEG Ihren Anspruch auf eine Lademöglichkeit, auch wenn das Auto nicht Ihnen gehört; die Wallbox selbst bleibt Ihnen über das Abo hinaus. Unterwegs laden Sie ohne Vertrag, der Preis muss vorher erkennbar sein.

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